Namentlich ist dem Verlaufsbericht vom 28. Dezember 2021 zu entnehmen, dass die Taten legitimierenden Anteile punktuell abnehmen würden, bspw. habe sich die Klassifizierung in «richtige» und «nicht-richtige» Delikte verringert und es seien teilweise Züge einer Opferempathie deutlich (pag. 2830). Anlässlich der Einvernahme an der Berufungsverhandlung war die vorerwähnte Klassifizierung in «richtige» und «nicht-richtige» Delikte in den Aussagen des Beschuldigten durchaus zu erkennen. Hervorzuheben sind die Antworten des Beschuldigten auf pag. 2906 ff., Z. 40 ff. auf Frage, ob der Raubversuch zum Nachteil von L._____