Die Kammer verkennt dabei nicht, wie auch die Verteidigung zutreffend vorbrachte (vgl. die Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ anlässlich des oberinstanzlichen Parteivortrags [pag. 2910 ff.]), dass der Beschuldigte seit dem Antritt der Massnahme für junge Erwachsene Bemühungen im deliktorientierten Behandlungsprozess anstellte und auch positive Tendenzen auszumachen sind. Namentlich ist dem Verlaufsbericht vom 28. Dezember 2021 zu entnehmen, dass die Taten legitimierenden Anteile punktuell abnehmen würden, bspw. habe sich die Klassifizierung in «richtige» und «nicht-richtige» Delikte verringert und es seien teilweise Züge einer Opferempathie deutlich (pag.