Weiter ist dem Kurzverlaufsbericht vom 23. März 2022 zu entnehmen, dass der Beschuldigte zwar eine Verbesserung der Emotionsregulation aufzeige, aber insbesondere bei Situationen, in denen er sich ungerecht behandelt oder subjektiv abgewertet fühle, mit schnell aufbrausenden, wutgeprägten Reaktionen reagiere, welche sich zum Teil durch verbale Abwertungen und aggressiv wirkende Gesten äusserten (pag. 2888). Der Verlaufsbericht vom 28. Dezember 2021 äusserte sich dahingehend, dass der Beschuldigte eine imponierende Auseinandersetzungsfähigkeit zeige und sich klare Entwicklungsschritte und leichte Verbesserungen der Selbstkontrolle abzeichneten, die Kontrollfähigkeit für delikts-