Wenn er oberinstanzlich angibt, es gehe auch ohne Medikamente (pag. 2904, Z. 21 ff.), dann ist darin auch eine gewisse Uneinsichtigkeit in das eigene Krankheitsbild auszumachen. Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass es dem Beschuldigten gemäss aktualisiertem Kurzverlaufsbericht vom 23. März 2022 gelungen ist, eine leichte Steigerung der eigenen Krankheitseinsicht in Bezug auf den Konsum zu erreichen, wenn auch nur vorübergehend (pag.