2904, Z. 21 ff.). Er habe einerseits schlechte Erfahrungen mit Medikamenten gemacht, andererseits diese sehr unregelmässig genommen. Er habe dann gefunden, dies mache keinen Sinn und habe sie ganz abgesetzt, anstatt dass er sie mal nehme und dann wieder nicht (pag. 2896, Z. 12 ff.). Wie im Rahmen des psychiatrischen Gutachtens ausgeführt, standen die Taten allesamt in engem Zusammenhang mit den schweren psychischen Störungen des Beschuldigten (pag. 2254), deren Behandlung Substanzabstinenz und eine medikamentöse Therapie bedingen würden (pag. 2245). Wenn er oberinstanzlich angibt, es gehe auch ohne Medikamente (pag.