Der Beschuldigte zeigte gemäss den Verlaufsberichten vom 1. Juli 2021 und vom 28. Dezember 2021 ferner wenig Bereitschaft für eine medikamentöse Behandlung (pag. 2690; pag. 2831), weshalb diese schliesslich abgesetzt wurde (pag. 2890). Diese wäre aber gemäss psychiatrischem Gutachten indiziert, da der Beschuldigte ansonsten die Problematik der klinisch bedeutsamen depressiven Episode nicht in den Griff bekommen könne (pag. 2245). Hierzu gibt der Beschuldigte an: «Momentan bin ich abstinent, noch nicht lange aber ich bin abstinent. Die Medikamente habe ich abgesetzt, aber es geht mir gut ohne diese. Ich komme vorwärts ohne Medikamente.» (pag. 2904, Z. 21 ff.).