2887 ff.). Auch ist das Verhalten des Beschuldigten im Massnahmenvollzug als durchzogen zu bezeichnen (vgl. pag. 2823 f.; pag. 2880). Er entwich dieser, obwohl im Verlaufsbericht vom 1. Juli 2021 Vollzugslockerungen diskutiert wurden (pag. 2699), in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2021 (pag. 2704 f.). Im Verlaufsbericht vom 28. Dezember 2021 sind ein Vorfall einer verbalen Drohung gegenüber einem Mitarbeitenden sowie vier Disziplinararreste verzeichnet (pag. 2823 f.). Der Beschuldigte zeigte gemäss den Verlaufsberichten vom 1. Juli 2021 und vom 28. Dezember 2021 ferner wenig Bereitschaft für eine medikamentöse Behandlung (pag.