Gemäss aktuellem Kurzverlaufsbericht vom 23. März 2022 hatte der Beschuldigte jüngst einen Disziplinararrest und eine schriftliche Verwarnung vorzuweisen, zudem wurde er positiv auf THC getestet. Der Beschuldigte lebt, nachdem den Verlaufsberichten ab dem Eintritt in den P.________ vom 25. August 2020 bis am 1. Dezember 2021 insgesamt 17 positive Drogentests auf Marihuana zu entnehmen sind (pag. 2678 f.; pag. 2823 f.), seit dem letzten positiven Test vom 23. Februar 2022, mithin seit rund einem Monat, abstinent. Eine Abstinenz vom Cannabiskonsum über längere Zeit sei noch nicht möglich (pag. 2887 ff.).