In jedem Fall wusste er aufgrund des vorgängigen Testschusses um dessen Schlagkraft und schoss diese nichtsdestotrotz aus nächster Nähe gegen L.________ ab. Entgegen der Erwägung der Vorinstanz geht die Kammer schliesslich nicht von einer vorherrschenden Gruppendrucksituation aus, welche vorliegend relativierend ins Gewicht fallen könnte (vgl. pag. 2582, S. 58 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).