Da er in einer Überzahlsituation auf ein unbewaffnetes Opfer schoss, war die Gewaltanwendung absolut unnötig. Besonders verwerflich ist der Umstand zu werten, dass sich der Beschuldigte nicht sicher war, was genau aus der Pfefferspraypistole abgeschossen werden würde und er gar daran zweifelte, ob sich Nägel darin befänden. In jedem Fall wusste er aufgrund des vorgängigen Testschusses um dessen Schlagkraft und schoss diese nichtsdestotrotz aus nächster Nähe gegen L.___