Der Übergriff war demgegenüber nur von kurzer Dauer. Unter dem Titel der Verwerflichkeit des Handelns bzw. Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs fällt ins Gewicht, dass der Beschuldigte völlig unvermittelt und ohne Vorwarnung aus einer kurzen Distanz von 1.5 Metern direkt auf das Gesicht von L.________ schoss, wobei aufgrund des ausgestreckten Arms sogar noch von einer kürzeren Distanz auszugehen ist. Dem Opfer blieb keine Möglichkeit zu reagieren oder dies abzuwenden.