41 Da in Bezug auf die beiden Raube versuchte Delikte zu beurteilen sind, ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zunächst die hypothetische schuldangemessene Strafe für das vollendete Delikt festzulegen. Anschliessend ist diese unter Berücksichtigung des Versuchs zu reduzieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_466/2013 vom 25. Juli 2013 E. 2.3.1). 19.1 Einsatzstrafe für den versuchten Raub zum Nachteil von L.________ 19.1.1 Objektive Tatschwere