Den Verlaufsberichten sind im Zeitraum vom Oktober 2020 bis Februar 2022 insgesamt 18 positive Drogentests verzeichnet (pag. 2677 f.; pag. 2823 f.; pag. 2887), gemäss aktuellem Kurzverlaufsbericht vom 23. März 2022 ist eine Abstinenz vom Cannabiskonsum über längere Zeit noch nicht möglich (pag. 2888). Für eine Freiheitsstrafe spricht schliesslich auch der Umstand, dass die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die Nötigung ursprünglich als einheitlicher Sachverhalt und als Tateinheit überwiesen worden waren (vgl. pag. 1420).