0304, Z. 76 ff.). Auch in Bezug auf die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ist aus spezialpräventiver Sicht eine Freiheitsstrafe angezeigt. Der Beschuldigte konsumierte in dieser Zeit Drogen (pag. 1456, Z. 41.), die 100 Gramm Marihuana wurden unter den Beteiligten aufgeteilt (pag. 1459, Z. 71.). Auch im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs war der Beschuldigte nicht bereit, auf den Konsum von Marihuana zu verzichten. Den Verlaufsberichten sind im Zeitraum vom Oktober 2020 bis Februar 2022 insgesamt 18 positive Drogentests verzeichnet (pag.