__ Geld zu geben, drehte er sich um und wollte zu seinen beiden Kollegen zurückkehren. In der Folge kam es zu der unter III. 12.6 und 12.7 hiervor geschilderten tätlichen Auseinandersetzung. Der Tatbeitrag des Beschuldigten ermöglichte es D.________ erneut zu versuchen, dem Strafkläger nochmals und in Anwesenheit und unter Mithilfe des Beschuldigten Wertgegenstände wegzunehmen. Beide trugen mit ihrem Tatbeitrag zum Versuch bei, wenn auch derjenige des Beschuldigten weniger stark ins Gewicht fällt. Aufgrund der Umstände musste der Beschuldigte wissen, dass D.________ den Strafkläger mit dem Ziel des Erlangens von Geld anging.