15. Subsumtion Ziff. B.1.2. der Anklageschrift Aus der Beweiswürdigung ist erstellt, dass der Beschuldigte und D.________ gemeinsam an der Einmündung zum AB.________weg auf den Strafkläger und seine Kollegen warteten, D.________ den Strafkläger unter sinngemässer Gewaltandrohung aufforderte, mit ihm in den AB.________weg zu gehen. Der Beschuldigte blieb bei F.________ und G.________ zurück und wartete. Nachdem der Strafkläger sich weigerte, D.________ Geld zu geben, drehte er sich um und wollte zu seinen beiden Kollegen zurückkehren.