_ zutrat und ihm damit ins Gesicht schoss, versuchten D.________ und E.________ nicht etwa, ihn davon abzuhalten oder sich von seinem Verhalten durch Weggehen zu distanzieren. Stattdessen blieben sie vor Ort und E.________ verfolgte den verletzten und fliehenden L.________. Obwohl D.________ die treibende Kraft gewesen war, ist der Tatbeitrag des Beschuldigten derjenige, der L.________ für sein ganzes Leben gezeichnet hat. Der Beschuldigte hat sich objektiv und subjektiv als Mittäter an der Tat beteiligt. Das Ziel bestand darin, wie der Beschuldigte es selbst umschrieb, L.________ «auszunehmen».