_ hat am 24. September 2017 um ca. 01:00 Uhr in V.________(Ortschaft) den Strafkläger unter sinngemässer Gewaltandrohung dazu aufgefordert, ihm alles zu geben, was er dabei hatte, dies in der Absicht, die Wertgegenstände danach zu entwenden. Bei der nachfolgenden Auseinandersetzung mit dem Strafkläger hat der Beschuldigte D.________ unterstützt, indem er dem Strafkläger auch Schläge ausgeteilt hat. Der Strafkläger konnte sich den beiden entziehen, weshalb D.________ und der Beschuldigte kein Geld von ihm erbeuten konnten. III. Rechtliche Würdigung