Der Strafkläger konnte sich anschliessend Richtung Bahnhof entfernen und die Polizei verständigen. 12.7 Beweisergebnis der Kammer Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt gemäss Ziff. B.1.2. der Anklageschrift als wie folgt erstellt: D.________ hat am 24. September 2017 um ca. 01:00 Uhr in V.________(Ortschaft) den Strafkläger unter sinngemässer Gewaltandrohung dazu aufgefordert, ihm alles zu geben, was er dabei hatte, dies in der Absicht, die Wertgegenstände danach zu entwenden.