Für die beabsichtige Geldbeschaffung spricht denn auch, dass sich der Beschuldigte nur wenige Stunden nach diesem Vorfall gemeinsam mit D.________ sowie weiteren Mittätern und Beteiligten, auf eine regelrechte «Deliktstour» aufmachte, wobei ein Fahrzeug entwendet sowie versucht wurde, in ein Geschäft einzubrechen und von L.________ Geld erhältlich zu machen. Zudem erscheint lebensfremd, dass D.________ ein derartiges Vorgehen alleine durchziehen würde, obwohl der Beschuldigte ebenfalls an der Einmündung in den AB.________weg auf die drei Jugendlichen gewartet hatte.