Die anderen Typen mischten sich ein. Zwei oder drei, es könnten genau F.________, G.________ und C.________ gewesen sei.» (pag. 1283, Z. 250 ff.). Der Beschuldigte erwähnte zu diesem Zeitpunkt somit nichts von einer Verteidigung oder dass er geschlagen worden sei. Erst im weiteren Verlauf der Einvernahme sagte der Beschuldigte wieder, er habe zuerst den jungen Mann festgehalten, dann seien sie angegriffen worden. Er habe sich gewehrt, er lasse sich nicht einfach schlagen (pag. 1284, Z. 289 f.). Anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Verhandlungen führte der Beschuldigte wieder aus, er sei von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden (pag. 2447, Z. 5 ff.;