Der andere Typ sei dann davon und genau auf ihn (Anmerkung der Kammer: den Beschuldigten) zugelaufen und D.________ habe ihm gesagt, er solle den Typen aufhalten. Er habe diesen festgehalten und aus dem Nichts habe er ihm (Anmerkung der Kammer: dem Beschuldigten) einen Faustschlag geben wollen. Er (Anmerkung der Kammer: der Beschuldigte) sei ausgewichen und habe ihm eine Faust gegeben. Darauf seien all seine Kollegen angerannt gekommen und hätten «schlegeln» wollen (pag. 1280, Z. 59 ff.). Demnach weicht diese Version (Streit zwischen D.________ und dem Strafkläger; D.________ fordert ihn auf, den Strafkläger zu halten; er gibt dem Strafkläger die Faust;