In seiner tatnächsten Einvernahme am 29. September 2017 erklärte der Beschuldigte, sie seien am Laufen gewesen und er habe dann gehört, dass einer aus einer Gruppe, die dort gewesen sei, ein Messer ziehen wolle. D.________ sei dann komplett durchgedreht deswegen und habe den anderen zu diesem Zeitpunkt schon schlagen wollen, wobei N.________ ihn noch habe zurückhalten können. Daraufhin sei die andere Gruppe an ihnen vorbeigelaufen. D.________ und der Typ, der etwas wegen dem Messer gesagt habe, seien dann davongelaufen. Die Kollegen des anderen Typen seien nervös geworden. Er kenne D.________ nicht so gut.