26 schuldigte und D.________) hätten versucht, sie zu schlagen und mittels Fusstritten anzugreifen, sie hätten sich jedoch verteidigen können (pag. 1253, Z. 59 ff.). Dass der Beschuldigte und D.________ beide versuchten, Schläge auszuteilen bzw. ihnen dies auch gelang, wird so auch von F.________ und G.________ bestätigt (pag. 1241, Z. 59 ff.; pag. 1247, Z. 42). Der Strafkläger führte aus, er habe dann Meldung gemacht und die Polizei gerufen (pag. 1253, Z. 64 f.).