1253, Z. 23 ff.). Sie seien der Gruppe mit etwas Abstand gefolgt, bzw. diese sei an ihnen vorbeigelaufen und bei der Abzweigung zum AB.________weg eingebogen (pag. 1241, Z. 47 ff.; 1253, Z. 36 f.). Ihre Gruppe sei die AC.________strasse entlang bis zur Einmündung AB.________weg gelaufen, wo es schliesslich zu einer Konfrontation mit zwei der drei Personen aus der Gruppe gekommen sei (pag. 1241, Z. 49 ff.; pag. 1247, Z. 32 ff.; pag. 1253, Z. 36 ff.). Einer der Gruppe (Anmerkung der Kammer: D.________) habe den Strafkläger aufgefordert, mit ihm zu kommen, da er mit ihm habe reden wollen, wobei sich beide von der Gruppe entfernt und im AB.________weg gesprochen hätten (pag.