Die Aussagen bestechen mit Detailreichtum und durch Übereinstimmungen im Rahmensowie Kerngeschehen. Sowohl F.________, G.________ und der Strafkläger wie auch die Auskunftspersonen beschreiben, dass ihnen am Bahnhof in V.________(Ortschaft) eine Gruppe von drei Personen aufgefallen sei und es anschliessend bei der Einmündung in den AB.________weg eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen von der Gruppe und F.________, G.________ sowie dem Strafkläger gegeben habe, wobei der Strafkläger angegriffen worden sei (pag. 1241, Z. 43 ff.; pag. 1247, Z. 30 ff.; pag. 1253, Z. 31 ff.; pag. 1258; pag. pag.