_ nicht geholfen. Seine Schläge seien Verteidigungsschläge gewesen, weil der Strafkläger ihn zuerst habe schlagen wollen. Der Beschuldigte streitet schliesslich ab, vor und während des Vorfalls gewusst zu haben, dass D.________ vom Strafkläger Geld verlangt habe. 12.6 Würdigung durch die Kammer Die Vorinstanz hat die zur Verfügung stehenden Beweismittel zutreffend zusammengefasst (pag. 2557 ff., S. 33 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), darauf kann grundsätzlich verwiesen werden. Ergänzend ist die delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 29. September 2017 (pag.