24 C.________ dann habe weggehen wollen, habe der Beschuldigte eingegriffen, ihn festgehalten und ihm eine Faust verpasst (pag. 2918). 12.5 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet auch oberinstanzlich nicht, am fraglichen Vorfall um ca. 01:00 Uhr in V.________(Ortschaft) anwesend gewesen zu sein. D.________ hat den Strafkläger hierbei beiseite genommen, mit ihm im AB.________weg ein Gespräch geführt und der Beschuldigte blieb bei F.________ und G.________ an der Einmündung des AB.________wegs stehen.