23 meinsam mit D.________ zum Nachteil des Strafklägers schuldig gemacht zu haben, indem er wie folgt vorging (pag. 2101): «D.________ forderte F.________, G.________ und C.________ unter sinngemässer Gewaltandrohung auf, ihm alles zu geben, was sie dabei hätten, in der Absicht, die Wertgegenstände danach zu entwenden. Bei der nachfolgenden tätlichen Auseinandersetzung unterstützte A.________ D.________, indem er den Opfern auch Schläge austeilte. Zudem wiederholte A.________ die Aufforderung von D.___