__ zugehend – handeln könnte. Würde dies tatsächlich zutreffen, wäre das Zielen auf die Beine oder den Oberkörper des Opfers sowie auf den Boden oder das Wegrennen oder Wegwerfen der Pfefferspraypistole naheliegender. Dies sagte der Beschuldigte sodann selbst anlässlich der delegierten Einvernahme vom 2. Februar 2018, wonach er, wenn er etwas überlegt hätte, wahrscheinlich nicht einmal gegen das Gesicht, sondern gegen das Bein geschossen hätte (pag. 0298, Z. 233 f.). Doch auch in dieser Aussage erwähnte der Beschuldigte nichts von einer Weigerung oder Drohung.