__ nicht mehr wahren musste, sondern frei schildern konnte, was am fraglichen Abend passiert war. Der Beschuldigte vermochte seine Gefühlslage anlässlich dieser Einvernahmen denn auch klar und ausführlich zu erklären, indem er unter anderem angab, das erste Mal Schuldgefühle gehabt zu haben. Vielmehr wäre zu erwarten, dass Gefühle wie Angst oder Druck, die bei einer derartigen Drohung seitens D.________ nachvollziehbar wären, vorgetragen werden. Es wäre im Übrigen lebensfremd, dass eine verängstigte Person derart zielgerichtet – Schuss aus 1.5 Metern Distanz mit ausgestrecktem Arm und einige Schritte auf L.________ zugehend – handeln könnte.