__ geben dieses Bild wieder. Schliesslich gab der Beschuldigte, wie bereits erwähnt, anlässlich der Berufungsverhandlung erstmals an, Angst gehabt zu haben. Seine Aussagen gleichen sich denn auch jener mit der für ihn günstigeren Variante von E.________ an, die ihm anlässlich der Einvernahme vom 2. Februar 2018 vorgehalten worden war. Schliesslich antwortete der Beschuldigte auf Frage, weshalb er L.________ ins Gesicht geschossen habe, nicht derart, wie im Eventualantrag der Anklageschrift umschrieben, sondern vielmehr, dass er in diesem Moment nicht mehr gross nachgedacht und einfach gehandelt habe und es sei ihm erst im Nachhinein bewusst geworden, was er gemacht habe.