Erst auf Vorhalt, dass er die Frage, ob er sich geweigert habe, die Pistole anzunehmen, verneint habe, gab er an, es sei ihm peinlich, bedroht zu werden und nichts dagegen zu machen. Er habe das damals nicht sagen wollen, dass er bedroht worden sei, da es peinlich gewesen sei (pag. 2446, Z. 36 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme führte der Beschuldigte erstmals aus, er habe etwas Angst gehabt, das müsse er ehrlich sagen. Und das sei genau das, was ihm peinlich sei, diese Angst (pag. 2901, Z. 20 ff.).