Ich konnte nichts überlegen.» (pag. 0308, Z. 102 f.), auf konkrete Nachfrage, weshalb er trotzdem ins Gesicht und nicht in die Beine gesprüht habe, wenn er den Pfefferspray gar nicht habe einsetzen wollen: «Ich habe nichts überlegt. Ich habe ihn einfach eingesetzt, so wie man halt einen Pfefferspray einsetzt und fertig. Schlussendlich hätte ich daneben zielen können. Ich habe nichts überlegt, einfach gemacht und fertig.» (pag. 0309, Z. 136 ff.) sowie auf Frage seiner Verteidigerin, ob er es ernst genommen hatte und das Gefühl gehabt habe, dass D.________ auf ihn geschossen hätte: «Ja sicher. D.________ hätte sogar jemanden umgebracht in diesem Moment.