jeglicher Beschreibungen inneren Erlebens, welche in einer derartigen Situation zu erwarten wären. So sagte er lediglich aus, er habe dann halt die Pfefferspraypistole genommen und dem Mann ins Gesicht gesprüht. Er sei halt neu gewesen und alles (pag. 0306, Z. 21 f.). Auch ausweichend und detailarm ist die Antwort des Beschuldigten auf die Frage, ob er sich nicht hätte weigern können, L.________ mit dem Pfefferspray zu verletzen: «Wenn ich jetzt im Nachhinein darüber nachdenke, schon. Aber in dem Moment war ich recht betrunken. Die ganze Situation war mega… Ich war mega verwirrt. Mit dem Alkohol und bedroht werden. Ich war geflasht von dem Ganzen. Ich konnte nichts überlegen.