_ eine zentrale Rolle spielte und mithin kein Motiv für eine Falschbelastung eines ihm im Tatzeitpunkt erst seit zwei Tagen bekannten Beschuldigten erkennbar ist. Auf Frage, was beim Vorfall geschah, führte N.________ aus: «Sie wollten einen ausnehmen. Sie haben den Pfeffer von mir genommen und sind gegangen. Sie gingen auf ihn los und einer hat mit Pfeffer geschossen.» (pag. 0255, Z. 133 ff.). Er habe dem AG.________, diesem Typen, den er nicht kenne (Anmerkung der Kammer: dem Beschuldigten), die Pfefferspraypistole gegeben. D.________ habe sie unbedingt gewollt, aber ihm habe er sie nicht gegeben (pag. 0255, Z. 141 f.).