Der wiedergegebene Ablauf in Bezug auf das Kerngeschehen bleibt somit auch in der zweiten Einvernahme gleich. Jedoch sind Widersprüche auszumachen. So führte er am 29. September 2017 aus: «Er [Anmerkung der Kammer: D.________] drückte mir dann so ein komisches Ding, was ich noch nie vorher gesehen habe, in die Hand. Es sah aus wie eine Pistole. Er sagte mir ich solle es dem Mann vor das Gesicht halten und abdrücken. D.________ sagte mir, dass es nur Pfefferspray sei. Er, also D.________, würde dann kommen und den Mann «abeschla».» (pag. 0286, Z. 253 f.).