0367, Z. 77 f.) und er hierbei die Pfefferspraypistole direkt vor die Nase gehalten und direkt auf seinen Kopf gezielt habe (pag. 0367, Z. 79 f.), sagte der Beschuldigte: «Direkt vor Gesicht habe ich die Pistole nicht erhalten. Ich kann mich nicht daran erinnern. Es interessierte mich auch nicht, was D.________ da gelabert hatte. E.________ hat mir das im 17 Nachhinein auch erzählt. Wie gesagt hat D.________ mir die Pistole in die Hand gedrückt. Ich bin der Meinung, dass die Aussagen von E.________ nicht stimmen.» (pag. 0300, Z. 323 ff.).