Wirklich ich hatte wirklich Schuldgefühle. Ich hatte noch nie Schuldgefühle, wenn ich irgendeinen Scheiss gemacht habe. Ich hatte das erste Mal Schuldgefühle.» (pag. 0288, Z. 323 ff.). Diese Aussagen zeigen konkrete Schilderungen des Geschehens auf. Gerade auch die Aussage, wonach der Beschuldigte nach dem Schuss mit der Pfefferspraypistole schockiert gewesen sei, wirkt selbsterlebt und erklärt durchaus das Ablassen von L.________. Der Beschuldigte gab an, als er abgedrückt habe, habe der Mann etwas Rotes im Gesicht gehabt. Er habe zuerst gedacht, es handle sich um Blut (pag. 0287, Z. 283 ff.).