2540, S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) – einzig auf den Beschuldigten zuging. Wenn der Beschuldigte angibt, er habe keine Möglichkeit gehabt, sich dem Geschehenen zu entziehen, so kann dem bereits aufgrund dieser Aussage nicht gefolgt werden, zumal D.________ alle Beteiligten aufforderte, L.________ auszunehmen, eine «Geldübergabe» mit Re-