15 be D.________ ihm die Pfefferspraypistole ins Gesicht gehalten und gesagt, sonst sprühe er ihm mit dem Spray ins Gesicht. Es stellt sich deshalb die Frage nach dem konkreten Ablauf vor dem Abfeuern der Pfefferspraypistole. Insbesondere ist im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung zu prüfen, ob D.________ dem Beschuldigten ernstliche Nachteile angedroht hat und ob der Beschuldigte aufgrund der vorerwähnten Einwirkung auf L.________ zuging und diesem mit der Pfefferspraypistole in dessen Gesicht spritzte.