und dessen Begleiterin, nachdem L.________ am Postomat Geld bezogen hatte und die beiden über den Z.________ (Platz) liefen. Der Beschuldigte stellte sich vor L.________ hin und schoss diesem mit einer Pfefferspraypistole eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Die hierbei erlittenen Verletzungen von L.________ sind mittels entsprechender Berichte bzw. rechtsmedizinischen Gutachtens ausführlich dokumentiert. Als Grund für das Abfeuern des Schusses gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei an, sie (Anmerkung der Kammer: D.________, E.________ und er) hätten ihn (Anmerkung der Kammer: L.________) «ausnehmen» wollen (pag.