Eventualiter wurde A.________ insofern in die Rolle des die Pfefferspraypistole einsetzenden Täters gebracht, als D.________ bei der Übergabe der Pfefferspraypistole an A.________ wie folgt vorging: D.________ forderte A.________ zum Einsatz der Pfefferspraypistole gegen das Opfer auf, was dieser zunächst verweigerte. Daraufhin drohte D.________ A.________ damit, die Pfefferspraypistole gegen ihn (A.________) einzusetzen, wenn dieser die Pfefferspraypistole nicht gegen das Opfer einsetze. Dadurch entstand für A.________ zwischenzeitlich eine Notstandssituation i.S. von Art.