12 nicht zuletzt schon deshalb fehl, weil ein «Unterstützen» seitens des Beschuldigten begriffslogisch nur gemeinschaftlich möglich ist. Nach dem Gesagten sieht die Kammer den Anklagegrundsatz nicht verletzt. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 10. Theoretische Grundlagen zur Beweiswürdigung Auf die umfassenden und zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu den theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung sowie zur Aussageanalyse kann vorab vollumfänglich verwiesen werden (pag. 2534 ff., S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).