[…] tätlichen Auseinandersetzung unterstützte A.________ D.________, indem er den Opfern auch Schläge austeilte. […] wiederholte A.________ die Aufforderung von D.________, indem er den Opfern befahl, alles abzulegen, was sie bei sich hätten. […]»), sowie auch die Diebstahlsabsicht aufgeführt. In der Anklageschrift werden demnach – wenn auch kurz – alle Umstände aufgeführt, die nötig sind, um beurteilen zu können, ob sich der Beschuldigte objektiv und subjektiv des versuchten Raubes in Mittäterschaft schuldig gemacht hat.