Es gelte festzuhalten, dass die Anklageschrift ein «Unterstützen» seitens des Beschuldigten umschreibe, und nicht ein koordiniertes Vorgehen, womit eine Verurteilung als Mittäter ebenfalls ausscheide (vgl. pag. 2912). Die Verteidigung rügt demnach sinngemäss eine Verletzung des Anklagegrundsatzes. 9.2 Gesetzliche und theoretische Grundlagen Nach dem Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; Art. 9 und Art. 325 StPO; Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. a und b EMRK).