Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft T.________(Ortschaft) vom 19. September 2017 für eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien A.________ aufzuerlegen. IV. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und unter Einbezug der zu widerrufenden Strafe zusätzlich zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag;