3.5.2. in der Zeit vom 16. September 2017 bis 25. Mai 2020, namentlich am 24./25. September 2017 und am 18. Januar 2018 in R.________(Ortschaft), S.________ (Ortschaft), T.________(Ortschaft), U.________(Ortschaft) und anderswo; 8 4. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 2 Tage); 5. der Einweisung in eine Einrichtung für junge Erwachsene gem. Art. 61 StGB, wobei festgestellt wurde, dass diese Massnahme am 25. Mai 2020 vorzeitig angetreten worden ist; sowie