6 a. des versuchten, einfachen Raubes, unter Zubilligung einer Notstandsituation im Sinne von Art. 18 Abs. 1 StGB (Notstandsexess) am 24.09.2017 in R.________(Ortschaft), gemeinsam begangen mit D.________ und E.________, z.N. von L.________ sowie b. der Gehilfenschaft zum einfachen Raub, begangen am 24.09.2017 in V.________(Ortschaft), gemeinsam mit D.________ (Täter), z.N. von C.________. 3. Der Berufungsführer sei zu verurteilen: