6. Oberinstanzliche Berufungsverhandlung und Würdigungsvorbehalte Die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde auf den 11. und 12. Januar 2022 angesetzt (pag. 2748 f.). Kurz vor Verhandlungsbeginn erreichte die Verfahrensleiterin die Mitteilung, dass ein Insasse einer Mehrfachzelle, in der sich auch der Beschuldigte befand, covidartige Krankheitssymptome entwickelt hatte. Die Verhandlung wurde auf den Nachmittag verschoben und mangels Vorliegens eines negativen Testergebnisses sowie gestützt auf die geltenden Quarantänebestimmungen schliesslich abgesagt (pag. 2872 f.) und auf den 29. März 2022 angesetzt (pag. 2861 f.).